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BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 61.95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verschiebung der Sperrzeit in faktischem Mischgebiet - Veränderung der Lärmsituation auf Anwohner als öffentliches Bedürfnis im Sinne des § 18 Gaststättengesetz (GastG) - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 09.12.1994 - 8 R 31/92
- BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 61.95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.03.1982 - 1 B 182.81
Veränderung der Sperrzeit - Sperrzeitverschiebung - Veränderung der Lärmsituation …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 61.95
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats berührt allerdings jede Verschiebung der Sperrzeit, die sich auf die Nachtruhe der Anwohner durch Veränderung der Lärmsituation auswirkt, das öffentliche Bedürfnis i.S. des § 18 GastG (Beschluß vom 19. März 1982 - BVerwG 1 B 182.81 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 2).Es ist nicht zweifelhaft, daß auch der Schutz der Nachtruhe der zulässigerweise in einem (faktischen) Mischgebiet wohnenden Bevölkerung zu den Interessen gehört, deren Wahrung der Rechtsbegriff des öffentlichen Bedürfnisses i.S. des § 18 GastG dient (Beschluß vom 19. März 1982, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 2570/96
Unzulässiger bordellartiger Betrieb in einem Mischgebiet
Zwar ist auch die Wohnungsprostitution im bauplanungsrechtlichen Sinne nicht nur der Wohnnutzung, sondern zumindest auch der gewerblichen Nutzung zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.06.1995 - 4 B 137.95 - NVwZ-RR 1996, 83 = BauR 1996, 78 = ZfBR 1995, 331 = PBauE § 3 BauNVO Nr. 3).